Kautionsversicherung
In vielen Branchen, wie beispielsweise dem Baugewerbe, Stahl- und Metallbau ist es üblich, dass bei der Vergabe von Kundenaufträgen Bürgschaften (auch Avale genannt) festgeschrieben werden. Auftraggeber schützen sich dadurch vor dem Fall, dass ein Auftragnehmer seinen Auftrag nicht vollständig (beispielsweise aufgrund von Insolvenz) oder mangelhaft ausführt, sowie vor etwaigen Mehrkosten.
Anzahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft
Diese Bürgschaft ist in der Produktion einer z.B. Maschine von Vorteil. Meist werden 40-50% des Kaufpreises angezahlt, damit die Produktion starten kann. Sollte der Auftragnehmer Insolvenz anmelden, so kann der Auftraggeber sein bereits gezahltes Geld über den Bürgen (die Versicherungspolice) zurück erhalten.
Ausführungsbürgschaft
Diese besichert die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers. Meist deckt diese Bürgschaft von der Ausführungsphase, bis zur Abnahme (auf dem Bau) vieles ab.
Bauhandwerker-
sicherungsbürgschaft
Diese Bürgschaft schützt Bauhandwerker vor Forderungsausfällen oder Insolvenzen von Ihrem Auftraggeber, damit die Bauhandwerksfirma finanzielle Planungssicherheit hat.
Bietungsbürgschaft
Diese besichert, dass der Versicherungsnehmer nicht sein Angebot zurück zieht und bei einem Zuschlag fristgerecht die Bürgschaft vorlegt.
Mängelansprüchebürgschaft
Diese besichert Rechtsmängel- oder Sachansprüche gegen den Auftragnehmer in der Gewährleistungsfrist.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Besichert, dass der Versicherungsnehmer all seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen vollkommen erfüllt und festgestellte Mängel selbst behebt.
gewerbliche Mietkaution
Kann vom Mieter als Sicherheit bei einem Mietobjekt beim Vermieter hinterlegt werden.