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betriebliches Versorgungssystem

Über das betriebliche Vorsorgesystem kannst du deine Mitarbeiter:innen emotional an dich binden und darüber hinaus einen echten Mehrwert schaffen.

Image by Egor Myznik

betriebliche Altersvorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge unterstützt du deine Arbeitnehmer:innen mehr finanziellen Freiraum im Rentenalter zu erhalten. Du kannst die Ausgaben zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. 

betriebliche Krankenversicherung 

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung schaffst du es die Ausfallzeit deiner Mitarbeiter:innen im Krankheitsfall zu verkürzen oder durch gezielte Vorsorgemaßnahmen einen Krankheitsbedingten Ausfall zu vermeiden. 

Image by National Cancer Institute
Image by Leon Seibert

Versorgungsordnung

Mit der Versorogungsordnung regelst du dein betriebliches Versorgungssystem. Mit der rechtlichen Sicherheit im Rücken kannst du guten Gewissens deinen Mitarbeiter:innen was gutes tun.

betriebliche Berufsunfähigkeits-
versicherung

Mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung sicherst du deine Mitarbeiter:innen für den schlimmsten Fall des Arbeitslebens ab. Durch diese Absicherung bindest du deine Mitarbeiter:innen stark an dein Unternehmen.

Image by Hans Moerman
Image by Immo Wegmann

betriebliche Hinterbliebenen-
vorsorge

Die betriebliche Hinterbliebenenvorsorge sichert die Familie hinter deinen Mitarbeiter:innen ab. Sollte einer deiner Mitarbeiter:innen versterben, zahlt die Versicherung an die Hinterbliebene eine von dir festgelegte Summe aus. 

Gruppenunfallversicherung

Über eine Gruppenunfallversicherung sicherst du deine Mitarbeiter:innen gegen eine Invalidität ab. Dabei profitierst du von einem Kollektivvertrag. 

Image by Jackson Simmer
Image by JESHOOTS.COM

Versorgung von Schlüsselpersonen (Keyman-police)

Wer zahlt, wenn eine Führungskraft ausfällt? Für einen solchen Fall ist die Keyman-Police. Diese hilft eine neue Mitarbeiter:in für die Führungsposition zu finden. 

U1 Lohnfortzahlung

Kleine und mittelständische Unternehmen bis 30 Mitarbeiter:innen zahlen eine Pflichtumlage in die GKV. Damit werden im Krankheitsfall 50 % oder 80 % der Lohnkosten übernommen. Wenn Sie die 80 %-Va- riante nutzen, können Sie auf die 50 %-Variante reduzieren und die Differenz privat absichern. Die neu gewonnene Liquidität kann reinvestiert werden, z.B. in eine bKV.

Image by Sharon McCutcheon
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