Altersvorsorge
Das Leben ist wie ein guter Wein, je älter desto besser.
Damit dein Leben im Rentenalter immer noch Lebenswert bleibt, solltest du über ausreichend Kapital verfügen.
private Altersvorsorge
unter der privaten Altersvorsorge versteht man sämtliche Produkte, welche zum Vermögensaufbau dienen, jedoch nicht staatlich gefördert werden. In der Rentenbezugszeit kann man jedoch von einem steuerlichen Vorteil gebrauch machen, wenn der Vertrag seit mindestens 12 Jahren bestand und man das 62. Lebensjahr erreicht hat.
Zulagenrente (Riester)
Die Zulagenrente (oder Riesterrente) ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt. Für die abschließende Person gibt es 175€ Zulage, wenn man 4% des Vorjahresbrutto (min. 60€, max. 2100€ p.a.) in den Vertrag fließen lässt. Für Kinder die vor 2008 geboren wurden gibt es 185€, alle nach 2008 300€, jedoch nur solange Kindergeld bezogen wird. Im Alter ist die Rente voll zu versteuern.
Basisrente (Rürup)
Die Basisrente (oder auch Rüruprente) ist der Gegenspieler zur gesetzlichen Altersvorsorge. Die angesparten Beiträge lassen sich nur als Rente auszahlen und man kommt vor der Rentenbezugszeit nicht an das Geld heran. Dafür kann man in der Sparphase einen großen Teil (2021: bis zu 23.724€) von der Steuer absetzen. Im Rentenalter ist diese auch wieder voll Steuerpflichtig.
betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Art der Vorsorge, bei welcher dir der Arbeitgeber ein Teil deiner Rente zusagt. Du hast auch die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlungen, Geld anzusparen. Bis zu einem Jahresbeitrag von 3.408€ (2021) sind die Beiträge Steuer- und Sozialversicherungsfrei. Bis zu dem doppelten Beitrag sind die Beiträge allerdings nur Steuerfrei.